Pressemitteilungen

Liebe Mitglieder und Freunde,

 

beigefügt der Link zur Pressemitteilung der Landesvereinigung Hessen zum Thema „Senioren Union gratuliert Boris Rhein zum Wahlerfolg“.

 

Beste Grüße 

Elisabeth Ball

Kreisvorsitzende

 

Kirchstr. 27

63150 Heusenstamm

elisabeth@remove-this.ball-heusenstamm.de

Tel.: 06104 5118

Handy: 0171 1131645

 

Kreisvereinigung

Offenbach-Land

Liebe Mitglieder und Freunde,

 

beigefügt der Link zur Pressemitteilung des Landesvorstandes zum Thema „Inflationsausgleichsprämie auch für Rentner“.

 

Beste Grüße und einen schönen Abend

Elisabeth Ball

Kreisvorsitzende

 

Kirchstr. 27

63150 Heusenstamm

elisabeth@remove-this.ball-heusenstamm.de

Tel.: 06104 5118

Handy: 0171 1131645

 

Kreisvereinigung

Offenbach-Land

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

beigefügt der Link zur Pressemitteilung des Landesvorstandes zum Thema „Ältere haben CDU-Sieg in Berlin erst möglich gemacht“.

 

Ich darf auch mitteilen, dass gestern in Rodgau Frau Marianne Bruder zur Vorsitzenden der Stadtvereinigung gewählt wurde und zusammen mit dem Vorstand ihre Arbeit aufnimmt.

Herr Karl-Heinz Mahr wird weiterhin als gewählter Vertreter dem Kreisvorstand angehören.

 

Herzliche Grüße, schönes Wochenende und Hellau

Elisabeth Ball

Kreisvorsitzende

 

Kirchstr. 27

63150 Heusenstamm

elisabeth@remove-this.ball-heusenstamm.de

Tel.: 06104 5118

Handy: 0171 1131645

 

Heusenstamm, 06.11.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

beigefügt der Link zur Pressemitteilung des Landesvorstandes zum Thema „Heizöl- und Brennstoffbremse“.

 

Herzliche Grüße

Elisabeth Ball

Kreisvorsitzende

 

Kirchstr. 27

63150 Heusenstamm

elisabeth@remove-this.ball-heusenstamm.de

Tel.: 06104 5118

Handy: 0171 1131645

 

Heusenstamm, 06.11.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

beigefügt der Link zur Pressemitteilung des Landesvorstandes zum Thema „Digitale Gerechtigkeit“.

 

Herzliche Grüße

Elisabeth Ball

Kreisvorsitzende

 

Kirchstr. 27

63150 Heusenstamm

elisabeth@remove-this.ball-heusenstamm.de

Tel.: 06104 5118

Handy: 0171 1131645

 

Heusenstamm, 10.10.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

beigefügt der Link zur Pressemitteilung des Landesvorstandes der Senioren Union.

 

Herzliche Grüße

Elisabeth Ball

Kreisvorsitzende

 

Kirchstr. 27

63150 Heusenstamm

elisabeth@remove-this.ball-heusenstamm.de

Tel.: 06104 5118

Handy: 0171 1131645

 

Heusenstamm, 07.06.2022

 

Senioren-Union der CDU, Postfach 19 40, 65009 Wiesbaden

 

 

Presseabteilung                                                                                                          10. März 2022

 

Zwei Grad für die Ukraine

 

Der Vorstand und die Kreisvorsitzenden der Senioren-Union Hessen haben anlässlich einer Vorstandsitzung die aktuelle Situation in und um die Ukraine diskutiert und folgende Resolution verfasst:

1. Die Senioren-Union Hessen (SU) verurteilt den kriegerischen Angriff des von Putin geführten Russlands gegenüber der Ukraine auf das Schärfste. Die SU sieht diesen Angriffskrieg als unentschuldbaren Verstoß gegen das Völkerrecht und gegen die Menschlichkeit.

2. Die SU Hessen unterstützt die Sanktionsmaßnahmengegenüber dem russischen Staat, um diesen zu schwächen und ihn von weiteren kriegerischen Handlungen abzuhalten.

3. Auch die Energiesanktionen werden durch die SU unterstützt, ebenso wie die Bemühungen der Europäischen Staaten und der Bundesregierung, sich durch alternative Energiequellen und erneuerbare Energien in Deutschland dauerhaft von russischen Öl-, Gas- und Kohleimporten zu befreien.

4. Zur gesicherten Energieversorgung dürfen angesichts der „Zeitenwende“ die noch bestehenden drei Kernkraftanlagen nicht stillgelegt werden und es muss geprüft werden, ob die drei vor 70 Tagen stillgelegten Kernenergieanlagen wieder reaktiviert werden können.

5. Kohle- und Gaskraftwerke in Deutschland dürfen nicht weiter vom Netz genommen werden, sondern müssen für eine verstärkte Stromproduktion verfügbar bleiben.

6. Der Ausbau der regenerativen Energien und der Energiespeichersysteme muss forciert werden.

7. Mit einer „Minus zwei Grad für die Ukraine“ Aktion sollen Unternehmen und Haushalte durch Reduzierung der Haus- und Raumwärme zum Energieeinsparen beitragen. Gleichzeitig soll diese Aktion das Bewusstsein für die derzeitig kritische Weltlage schärfen, die von der gesamten Gesellschaft Veränderungen fordern wird.

8. Die durch die Ukrainekrise steigenden Lebenshaltungskosten wie auch die steigenden Energiekosten belastet ältere Mitbürger und Mitbürgerinnen stärker als andere Bevölkerungsschichten. Daher müssen diese Steigerungen durch gezielte Maßnahmen der Bundesregierung und der EU abgefedert werden.

9. Die Senioren-Union Hessen bedankt sich bei allen, die sich der geflüchteten Menschen aus der Ukraine annehmen und bei allen, die auf vielfältige Art und Weise Hilfe leisten oder gegen diesen mörderischen Krieg gegen Zivilisten ihre Stimme erheben. Ob hier bei uns, in den Nachbarstaaten oder vor allem in Russland.

 

 

Sitz: Senioren-Union Hessen der CDU, Frankfurter Straße 6, 65189 Wiesbaden
Geschäftsstelle: Pfingstweide 39, 61169 Friedberg, Tel. 06031/166080
E-Mail: seniorenunion@cduhessen.de  www.senioren-union-hessen.de

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration                             8. Januar 2021

 

 

Pressemitteilung

 

 

Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose

 

„Land informiert über Impftermin-Anmeldung“

 

400.000 Senioren werden angeschrieben – ab 12. Januar Anmeldung möglich

 

Wiesbaden. Anfang kommender Woche werden mehr als 400.000 Hessinnen und Hessen, die 80 Jahre und älter sind, einen Brief vom Land erhalten. Mit dem Schreiben informiert die Landesregierung diese Seniorinnen und Senioren darüber, wie sie ihren persönlichen Termin für die Corona-Schutzimpfung vereinbaren können (Sie finden dieses Schreiben als Anlage dieser Pressemitteilung zu Ihrer Information). Die Anmeldung für einen Impftermin ist ab Dienstag, 12. Januar 2021, 8:00 Uhr möglich. Termine können zunächst für den Zeitraum vom 19. Januar bis 5. Februar 2021 vergeben werden. Diese Impfungen werden vorerst ausschließlich in den sechs Regionalen Impfzentren erfolgen. Erst- und Zweitimpfung finden an gleicher Stelle statt.

„Es ist nach wie vor zu wenig Impfstoff verfügbar, um großflächig die Schutzimpfungen durchzuführen. Deshalb wird aktuell noch ausschließlich durch die mobilen Teams in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern geimpft. Ab 18. Januar sind jedoch wöchentliche Impfstoff-Lieferungen durch den Bund zugesagt. Der stetige Nachschub ermöglicht es, dass dann einige Tausend Personen der höchsten Prioritätsgruppe auch in den sechs Regionalen Impfzentren ihren Schutz gegen das Virus erhalten können. Parallel werden die Impfungen in Alten- und Pflegeheimen sowie den Kliniken weitergehen. Angesichts der begrenzten Impfstoffmenge wird es anfangs auch nicht sofort für alle Seniorinnen und Senioren Termine zur Impfung geben können. Hier bitten wir um Geduld. Sobald weitere und mehr Impfstoffe zur Verfügung stehen, wird es zügiger vorangehen. Unser Versprechen steht: Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird geimpft“, so Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose.

Angesichts der bisherigen bundesweiten Erfahrungen, erwartet auch die Landesregierung ein sehr großes Interesse an der Terminvergabe. Es stehen dafür ein eigenes Callcenter mit geschultem Personal und entsprechenden Kapazitäten sowie eine für hohe Zugriffszahlen ausgelegte Webseite zur Verfügung. „Wir haben uns für die Terminvergabe bestmöglich vorbereitet, dennoch werden sich Wartezeiten nicht vermeiden lassen. Wir werden vorerst nur Termine für knapp drei Wochen vergeben können. Wir bitten daher um Verständnis dafür, wenn es zunächst nur wenige Seniorinnen und Senioren sein werden, die gleich zu Beginn der zweiten Impfphase in den Regionalen Impfzentren einen Termin bekommen. Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, werden alle 28 Impfzentren öffnen und dadurch auch eine deutlich größere Impfterminvergabe ermöglichen. Wann alle Impfzentren den Betrieb aufnehmen, ist keine Frage von Monaten, sondern nur noch von wenigen Wochen“, so Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose.

 

Zum Impftermin anmelden:

Ab dem 12. Januar 2021 können sich Personen aus der ersten Priorisierungsgruppe für ihren persönlichen Impftermin anmelden (bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Priorisierungsgruppen weiter unten). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind. Darüber hinaus sind insbesondere Angehörige mobiler Pflegedienste aufgerufen, einen Termin zu vereinbaren. Das Personal der Rettungsdienste soll vornehmlich in Absprache mit den Impfzentren und Hilfsorganisationen den Schutz gegen das Virus erhalten. Eine Terminvereinbarung kann entweder telefonisch oder über das Internet erfolgen. Um Überlastungsspitzen ein Stück weit entgegenzuwirken, bietet Hessen jeweils zwei Möglichkeiten an:

Anmeldung per Telefon über 116 117 oder 0611 505 92 888

Anmeldung im Internet-Anmeldeportal über: impfterminservice.de oder impfterminservice.hessen.de

Alle Wege führen gleichberechtigt zur Terminvergabe und beginnen am 12. Januar 2021 um 8 Uhr.

 

Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose erklärten: „Angehörige, Freunde und Bekannte können den Seniorinnen und Senioren gerne bei der Anmeldung für ihren Impftermin behilflich sein. Die Anmeldung über das Internet ist so einfach wie möglich gehalten. Dennoch kann dabei Hilfe nötig sein. Bei Bedarf können sich die Seniorinnen und Senioren auch 3 ins Impfzentrum begleiten lassen. Diejenigen, die eine längere Wegstrecke nicht auf sich nehmen wollen, können die Öffnung der lokalen Impfzentren abwarten. Jene, die gänzlich immobil sind und auf eine Impfung zu Hause angewiesen sind, können das Formular unseres Informationsbriefes nutzen. Sie werden dann erfasst und zu Hause geimpft. Dies wird jedoch angesichts knapper Impfstoffmengen leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“

Informationsbrief mit Formular für häusliches Impfen

Mit dem Informationsbrief der Landesregierung werden alle mindestens 80-Jährigen schriftlich über die Anmeldemöglichkeiten für die persönliche Schutzimpfung informiert und zugleich erfolgt darüber ein Erfassungsverfahren für die häuslichen Impftermine. Der Brief enthält deshalb ein Formular, das bei Bedarf ans Land zurückgeschickt werden kann. Es wird aufgrund der geringen Impfmengen noch einige Wochen in Anspruch nehmen, bis Hausbesuche durch mobile Impfteams in Hessen landesweit erfolgen können. Es ist daher nach wie vor von großer Bedeutung, dass Angehörige sowie Pflegerinnen und Pfleger die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin beherzigen, um die betroffenen Seniorinnen und Senioren vor einer Infektion zu schützen.

Der derzeit verfügbare und in der Bundesrepublik zugelassene Impfstoff von Biontech ist hochwirksam, aber sehr anspruchsvoll in der Verarbeitung. Er muss bei unter Minus 70 Grad Celsius gekühlt werden, kann nur wenige Tage in einem handelsüblichen Kühlschrank erhalten werden, ist nur sehr eingeschränkt transportabel und muss dann rasch verimpft werden.

Hessen hat bislang knapp 100.000 Impfdosen erhalten. Heute ist eine weitere Lieferung mit rund 49.000 Impfdosen eingetroffen. Wie bisher wird die Hälfte der verfügbaren Menge auf Anraten des Bundes zunächst sicher im Verteilzentrum des Landes bei rund minus 70 Grad eingelagert, um in jedem Fall die wichtige Zweitimpfung gewährleisten zu können. Diese soll in der Regel drei Wochen nach der Erstimpfung erfolgen. In dieser Woche wurden nahezu sämtliche Impfstoffe, die für Erstimpfungen zur Verfügung standen, an Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal von Alten- und Pflegeheimen durch mobile Impfteams verimpft. Zugleich haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kliniken Corona-Schutzimpfungen erhalten, die besonders im Kampf gegen SARS-COV-2 gefordert sind. Bislang haben so insgesamt rund 46.000 Personen in Hessen eine Schutzimpfung gegen das SARS-COV-2 erhalten. Die heute eingetroffenen Dosen werden weiter durch die mobilen Teams in den Alten- und Pflegeheimen und in den Krankenhäusern verimpft werden.

Erste Impfzentren öffnen am 19. Januar - Anmeldung ab 12. Januar für Personen ab 80 Jahre

Verbunden mit der Ankündigung des Bundes, dass ab 18. Januar wöchentlich weitere ImpfstoffLieferungen folgen, öffnen in Hessen ab dem 19. Januar 2021 die ersten sechs Regionalen Impfzentren in Kassel, Gießen (Heuchelheim), Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt die auch für die Seniorinnen und Senioren der umliegenden Landkreise zur Verfügung stehen (s. Karte).

 

 

Die sechs Regionalen Impfzentren decken somit bis zur Öffnung der weiteren 22 Impfzentren folgende Landkreise mit ab:

Kassel: Stadt und Landkreis Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis

Fulda: Vogelsbergkreis, Landkreis Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Gießen (Heuchelheim): Wetteraukreis, Landkreis Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf

Frankfurt: Stadt Frankfurt, Stadt und Landkreis Offenbach, Hochtaunuskreis, MainKinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis

Wiesbaden: Stadt Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg

Darmstadt: Stadt Darmstadt, Landkreis Bergstraße, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Odenwaldkreis

 

Hintergrund: Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung (Auszug)

A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfV)

 Personen ab 80 Jahre  Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen)

 Mitarbeiter/innen ambulanter Pflegedienste

 Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsrisiko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)

 Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)

B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV)

 Personen ab 70 Jahre  Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)

 Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften

 Personen, die im öGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind

C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 CoronaImpfV)

 Personen ab 60 Jahre

 Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

 Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut

 Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,

 Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,

 Personen, die als Erzieher/innen oder Lehrer/innen tätig sind,

 Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter/innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,

 Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

 

Siehe Originaltext der Verordnung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronaviru s/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf

 

Hinweis: Allgemeine Fragen rund um Corona werden weiterhin unter der

0800 - 555 4666 sowie unter corona.hessen.de beantwortet.

***

 

Pressesprecher:

Michael Schaich

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

www.innen.hessen.de pressestelle@hmdis.hessen.de

Telefon: (0611) 353 -1607

Telefax: (0611) 353 -1608

Geschäftsstelle Presse Corona:

Susanne Rothenhöfer

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

www.soziales.hessen.de presse-corona@hsm.hessen.de

Telefon: (0611) 3219 - 2222

Telefax: (0611) 3219 - 2222

 

 

Senioren-Union der CDU

Konrad-Adenauer-Haus

Klingelhöferstraße 8

10785 Berlin

Telefon (030) 220 70-445

Telefax (030) 220 70-449

E-Mail: seniorenunion@cdu.de

www.senioren-union.de

 

Pressemitteilung

 

Senioren danken Pflegekräften für aufopfernden Einsatz

 

Angesichts der zweiten Corona-Welle in Heimen und Kliniken dankt die Senioren-Union der CDU den Pflegekräften für ihren aufopfernden Einsatz. „Pflegerinnen und Pfleger arbeiten bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit“, sagte der Bundesvorsitzende der SeniorenUnion, Prof. Dr. Otto Wulff, am Donnerstag in Berlin.

Wulff forderte weitere ergänzende Maßnahmen der Politik, um mehr Mitarbeiter für Pflegeberufe zu gewinnen. In diesem Zusammenhang verwies Wulff auf die zusätzliche Belastung der Einrichtungen durch die künftigen Schnelltests auf eine Covid-19-Infektion von Bewohnern, Beschäftigten und Besuchern der Pflegeheime. „Der hohe Arbeitsdruck der Mitarbeiter wird durch die Organisation der sinnvollen Tests weiter zunehmen. Die Sorge vor Versorgungsengpässen wächst“, warnte Wulff. „Die Corona-Pandemie führt uns eindringlich den eklatanten Mangel an Pflegekräften vor Augen.“

Der Senioren-Vorsitzende begrüßte die Empfehlung im Positionspapier des Deutschen Ethikrates, nach der Zulassung des Corona-Impfstoffs besonders gefährdete Risikogruppen, Vorerkrankte sowie Mitarbeiter in Heimen und Kliniken vorrangig zu impfen. Dies solle auch für Beschäftigte in Gesundheitsämtern, Polizisten, Feuerwehrpersonal, Lehrer und Erzieher gelten.

 

Berlin, 13. November 2020

Senioren-Union der CDU

Konrad-Adenauer-Haus

Klingelhöferstraße 8

10785 Berlin

Telefon (030) 220 70-445

Telefax (030) 220 70-449

E-Mail: seniorenunion@cdu.de

www.senioren-union.de

 

Pressemitteilung

 

Bundesvorsitzender Prof. Dr. Wulff beklagt Vorurteile und warnt vor Diskriminierung

 

Ein klassisches Beispiel schablonenhafter Diskriminierung bekam gestern (19.8.2020) der abendliche Fernsehzuschauer in der ARD-Sendung „Maischberger, die Woche“ serviert, als es um die Nominierung von Joe Biden als amerikanischer Präsidentschaftsbewerber ging.

Fernsehmoderatorin Amelie Fried bezeichnete in ihrer Beschreibung der Wahlchancen in der amerikanischen Präsidentschaftswahl den 78-jährigen Biden als einen „nahe an der Demenz befindlichen Greis“, dem sie außerdem nur eine Amtszeit von maximal 4 Jahren („vielleicht sogar weniger“) zuschreibt.

„Ich bezeichne diese Art des Umgangs mit einem Menschen, der sich in seinem Land höchste Verdienste erworben hat – u.a. 36 Jahre als Senator und 8 Jahre als Vizepräsident – als schäbig und ehrabschneidend“, schreibt Prof. Dr. Otto Wulff, Bundesvorsitzender der Senioren-Union der CDU, in einer Presseerklärung.

Fried selbst habe Biden zwar zuvor als honorigen Menschen bezeichnet, aber diese Charakterisierung selbst mit phrasenhafter Stereotype von Altersdiskriminierung ad absurdum geführt, stellt Wulff fest.

„Wer so polemisiert und diskreditiert, stellt ganze Generationen ins gesellschaftliche und politische Abseits“, beklagt der Chef der CDU-Senioren die Aussagen in der Fernsehsendung. „Es geht auch um die Vermeidung von Vorurteilen: Lebensalter, Geschlecht, Nationalität oder Herkunft und dergleichen dürfen beim gesellschaftlichen Engagement kein Hindernis sein“, sagt Wulff.

Vor dem Hintergrund, dass ältere Menschen für eine erfolgreiche und aufopfernde Lebensleistung, die sie millionenfach auch im Ehrenamt oder Beruf zum Wohl der Gemeinschaft fortführen, Respekt erwarten können, sei Frieds Äußerung geschmacklos und entwürdigend. Derartige Einstufungen von Menschen stellten auch eine Gefahr dar für das gute Zusammenspiel von Alt und Jung in einer Union der Generationen. „Frau Fried sollte sich entschuldigen und die Angelegenheit aus der Welt bringen“, sagt Wulff.

 

Berlin, 20. August 2020

Bundesgeschäftsstelle der Senioren-Union der CDU Deutschlands

Konrad-Adenauer-Haus
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin

 

 

Senioren-Union der CDU

Konrad-Adenauer-Haus

Klingelhöferstraße 8

10785 Berlin

Telefon (030) 220 70-445

Telefax (030) 220 70-449

E-Mail: seniorenunion@cdu.de

www.senioren-union.de

 

Pressemitteilung

 

Senioren-Union: Linksbündnis im Bund Gefahr für Deutschland

 

Rot-rot-grüne Planspiele für die Bundestagswahl 2021 sind aus Sicht des Bundesvorsitzenden der Senioren-Union der CDU, Prof. Dr. Otto Wulff, ein „Akt der Verzweiflung“ der Sozialdemokratie. „Wer ausgerechnet mit den Erben der früheren DDR-Staatspartei SED die nächste Bundesregierung stellen will, versündigt sich an den Werten von Demokratie und Freiheit“, mahnte Wulff am Dienstag in Berlin.

„Willy Brandt würde sich im Grabe umdrehen, wenn die Söhne und Töchter der Mauerbauer mit den Sozialdemokraten als Juniorpartner in der Bundesregierung sitzen würden.“

Die SPD-Vorsitzenden Norbert Walter-Borjans und Saskia Esken hatten am Wochenende erklärt, dass sie ein „progressives Bündnis“ mit der Linkspartei für „möglich und denkbar“ hielten. Dabei sei nach Angaben von Esken auch ein Bündnis unter grüner Führung nicht ausgeschlossen.

Senioren-Chef Wulff sieht darin ein deutliches Zeichen für den Niedergang der „einst stolzen Sozialdemokratie“. Für die Wähler sei nun ein Jahr vor der Bundestagswahl die Alternative klar erkennbar. „Nur eine stabile und kompetente Bundesregierung unter Führung der CDU/CSU kann die anstehenden Probleme in der Politik meistern. Ein ideologisch geprägtes Rot-Grün-Linksbündnis würde die Sicherheit und die wirtschaftliche Prosperität in Deutschland ernstlich gefährden“, stellt Wulff fest.

 

Berlin, 11. August 2020

Kreisvorsitzende

Elisabeth Ball

Kirchstraße 27

63150 Heusenstamm

Telefon    06104-51 18

Mobil       0171-11 31 645

                                                                                                                                                     

Pressemitteilung

 

CDU-Senioren fordern Corona-Testpflicht für Rückkehrer

 

Weil die Infektionszahlen mit dem Corona-Virus in Deutschland wieder besorgniserregend ansteigen, unterstützt die Senioren-Union der CDU nachdrücklich die Ankündigung des Gesundheitsministers Jens Spahn, eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten anzuordnen, um so zu verhindern, dass Reiserückkehrer unbemerkt andere anstecken und damit neue Infektionsketten auslösen.

„Wir dürfen die Erfolge im Kampf gegen das Virus nicht verspielen, sondern müssen mit allen Mitteln eine zweite Ansteckungswelle verhindern“, sagt die Kreisvorsitzende Elisabeth Ball der Senioren-Union der CDU Offenbach-Land.

Elisabeth Ball erklärt: „Wer ohne zwingenden Grund Reisen in bekannte Risikogebiete unternimmt, muss um die Gefahr wissen, mit dem Virus infiziert zu werden und so nach Rückkehr zur lebensbedrohenden Gefährdung anderer beizutragen“.

Wer sich bei der Wiedereinreise nach Deutschland  einem Corona-Test verweigere, müsse dann als Konsequenz entsprechende Einschränkungen in Kauf nehmen, lautet die Forderung der Kreisvereinigung Offenbach-Land der CDU-Senioren.

 

Heusenstamm, 28.Juli 2020

 

 

Senioren-Union der CDU

Konrad-Adenauer-Haus

Klingelhöferstraße 8

10785 Berlin

Telefon (030) 220 70-445

Telefax (030) 220 70-449

E-Mail: seniorenunion@cdu.de

www.senioren-union.de


 
 
Pressemitteilung

 

Senioren-Union: Gerede über Aufhebung der Maskenpflicht unverantwortlich

 

Als „leichtfertig und gefährlich“ kritisiert die Senioren-Union zum wiederholten Mal aktuelle Forderungen nach frühzeitiger Aufhebung der Maskenpflicht. 
 
„Wer trotz der weltweit steigenden Infektionszahlen beim Corona-Virus über ein Ende des Mund-Nasen-Schutzes redet, setzt das Leben tausender Menschen in Deutschland aufs Spiel“, warnte Prof. Dr. Otto Wulff, Bundesvorsitzender der Senioren-Union der CDU.  Wulff forderte im Rahmen einer Bundesvorstandssitzung der CDU am Montag in Berlin, dass Masken als Schutzmaßnahmen zumindest beim Einkaufen, beim Arzt sowie in Bus und Bahn verpflichtend bleiben müsse.
 
Dabei unterstützt die Senioren-Union einen Appell von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der ein vorzeitiges Ende der Maskenpflicht weiter strikt ablehnt. 
 
„Das Ansinnen etwa aus Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen, auf die Alltagsmaske zu verzichten, ist grundfalsch. Wir müssen die Maske noch einige Zeit hinnehmen, das sollte uns das Leben unserer Mitmenschen wert sein“, sagte Wulff.  Die Hot Spots in NRW und anderswo hätten gezeigt, dass die Gefährdung durch das Corona-Virus längst noch nicht überwunden sei, unterstreicht der Chef der CDU-Senioren zusätzlich die Haltung von Kanzlerin Dr. Angela Merkel, die ebenfalls vor zu frühen Lockerungsmaßnahmen warnt.
 
Darüber hinaus dürfe aus der Sicht der Senioren-Union ein erhöhtes Infektionsrisiko durch Rückkehrer aus Urlaubsgebieten u.a. aus der Türkei, Spanien, Kroatien nicht unberücksichtigt bleiben.  
 
 
Berlin, 7. Juli 2020

 

 

Pressemitteilung

 

10. Juni 2020
Hessische Landesregierung beschließt weitere Regelungen  Ministerpräsident Volker Bouffier: „Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen“

 
Wiesbaden. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen sowie den Bereich der Kitas und Schulen, der Schwimmbäder und des Sportbetriebs. „Wir haben das Virus-Geschehen in den vergangenen Wochen aufmerksam beobachtet. Die Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen und nun in einigen Bereichen weitere Anpassungen vornehmen können. Deshalb haben wir zum Beispiel beschlossen, die Kontaktbeschränkungen zu lockern und ein Treffen von maximal zehn Personen im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Trotzdem muss uns nach wie vor bewusst sein: Das Virus ist noch da. Wir werden weiterhin nach dem Motto ‚Hessen bleibt besonnen‘ vorgehen und beobachten, welche Beschränkungen aufrechterhalten werden müssen und wo wir einen Schritt in Richtung Normalbetrieb gehen können“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier. 
 
Ab dem 11. Juni 2020 gilt folgende neue Regel zu den Kontaktbeschränkungen: 
 
• Es dürfen sich Gruppen von maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen – unerheblich, aus wie vielen verschiedenen Hausständen sie stammen, oder wie bisher die Angehörigen zweier Hausstände. 

• Bei privaten Zusammenkünften unterhalb der Veranstaltungsschwelle entfällt die bisherige Begrenzung auf einen engen privaten Kreis. Die Bürgerinnen und Bürger bleiben gleichwohl aufgerufen, auch im häuslichen Bereich eigenverantwortlich auf eine Begrenzung ihrer persönlichen Kontakte zu achten.  • In Geschäften, Gottesdiensten, Kultureinrichtungen, Veranstaltungsräumen, Gaststätten muss sichergestellt werden, dass der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

„Die allgemeine Corona-Infektionslage, neue medizinische Erkenntnisse und positive Rückmeldungen aus den Schulen haben uns dazu bewogen, weitere Lockerungsschritte für junge Familien in ganz Hessen in Angriff zu nehmen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. „Ab dem 22. Juni – und damit noch vor den Sommerferien – können Grundschülerinnen und Grundschüler wieder an fünf Tagen in der Woche in die Schule gehen.“ Die zurückliegende Zeit sei vor allem für die Jüngsten und ihre Eltern herausfordernd gewesen, und die Rückkehr zum Präsenzunterricht an ein oder zwei Tagen habe nicht für alle Familien die erhoffte Entlastung gebracht, so Lorz. 
 
„Wir haben uns daher entschieden, noch vor den Sommerferien einen zweiwöchigen Probelauf mit Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler zumindest an den Grundschulen zu starten. Wir würden diesen Schritt nicht machen, wenn wir den mittlerweile vorliegenden wissenschaftlichen Studien und der Einschätzung der Gesundheitsexperten keinen Glauben schenken würden“, ergänzte der Minister. Sie zeigten nicht nur, dass die Zahl der Neuinfektionen rapide gesunken sei und immer mehr Infizierte als geheilt gelten, sondern vor allem, dass sich Kinder deutlich seltener mit dem Virus infizierten als Erwachsene. Auf der anderen Seite könne es ein Nullrisiko nicht geben, machte Lorz deutlich. „Deshalb stellen wir es den Eltern in den verbleibenden zwei Wochen vor den Ferien frei, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder von zu Hause aus weiter lernen wird. Ziel ist es, nach den Sommerferien ab dem 17. August wieder den Normalbetrieb in den Schulen aufzunehmen, sofern das Pandemiegeschehen es zulässt.“
 
Mit der vollständigen Rückkehr in den Unterricht seien in jedem Fall zahlreiche organisatorische und auch personelle Herausforderungen verbunden, weshalb man heute alle Grundschulen in einem Schreiben über das weitere Vorgehen informiert habe. „Die Kinder werden in ihrer Klasse den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten können. Deshalb ist es entscheidend, die Gruppen nicht zu durchmischen und sie möglichst dauerhaft von derselben Lehrkraft im selben Raum unterrichten zu lassen.“ Das diene dem Selbstschutz der Kinder und dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen. „Auch wenn noch viel Arbeit vor uns liegt, tragen wir mit diesem weiteren Lockerungsschritt dazu bei, dem Recht auf Bildung und Chancengerechtigkeit wieder Geltung zu verschaffen. Und Eltern mit jungen Kindern können Familie und Beruf wieder besser vereinbaren“, hielt der Minister abschließend fest.  

Folgende neue Regelungen gelten ab dem 22. Juni 2020 für die hessischen Schulen: • Für alle Jahrgänge der Grundschule und der Grundstufen der Förderschule wird der tägliche Präsenzunterricht wiederaufgenommen. Der Unterrichtsvormittag deckt mindestens vier Zeitstunden für die Klassen 1 und 2 sowie fünf Zeitstunden für die Klassen 3 und 4 ab. • Jede Klasse nutzt mit demselben Lehrpersonal einen fest zugewiesenen Raum und bildet eine konstante Lerngruppe. So wird es möglich, das Abstandsgebot aufzuheben. Gleichwohl gelten auch innerhalb dieser Gruppen weiterhin die erforderlichen Hygienevorgaben.   • Die Schulbesuchspflicht wird bis zu den Sommerferien ausgesetzt. Das bedeutet, dass Eltern selbst entscheiden können, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder ob es weiterhin zu Hause lernen soll. Die unterrichtsersetzende Lernsituation („Home-Schooling“) wird auch für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Vorerkrankung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, fortgeführt, sowie für Kinder oder Klassen, für die aufgrund einer Infektion Quarantäne angeordnet wird. • Mit der Rückkehr zur Fünf-Tage-Woche an den Grundschulen entfällt für die Jahrgänge 1 bis 4 die Notfallbetreuung in den Schulen. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird die Notfallbetreuung bis zu den Sommerferien (also bis 3. Juli) fortgeführt. • Lehrerinnen und Lehrer, die 60 Jahre und älter sind, sind künftig nicht mehr automatisch von der Präsenzpflicht freigestellt, sondern brauchen dafür ein arbeitsmedizinisches Attest.  

Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat die Hessische Landesregierung außerdem beschlossen, ab dem 6. Juli den Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen wiederaufzunehmen. „Die niedrigen Infektionszahlen ermöglichen es nun, das Recht von Kindern auf Bildung und Teilhabe in den Vordergrund zu stellen. Kinder und Eltern waren durch das Coronavirus und die dadurch notwendigen Einschränkungen in den zurückliegenden Wochen besonders gefordert, viele sind an ihre Belastungsgrenzen gekommen. Allen Familien danken wir, dass sie diese schwierige Zeit so gut bewältigt und dazu beigetragen haben, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu bekämpfen“, so Sozialminister Kai Klose. „Es freut mich, dass wir wie bei der Wiederaufnahme des sogenannten eingeschränkten Regelbetriebs auch diesen Schritt Hand in Hand mit den Kommunen gehen, in deren Verantwortung die Kinderbetreuungseinrichtungen liegen, denn das Land betreibt keine Kitas. Dieser Schritt ist für die frühkindliche Bildung, die Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig.“ Die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Land bereits eingeräumt habe, führten dazu, dass Kitas schon derzeit viele Kinder zusätzlich aufnehmen konnten. Freie Plätze konnten im Einvernehmen zwischen Kita-Träger und Jugendamt vergeben werden. Mit dem 6. Juli falle nun das Betretungsverbot und damit für die Kitas auch die Notbetreuungsliste weg. Bis dahin bestehe ausreichend Zeit für die Träger, den Regelbetrieb in ihren Kitas vorzubereiten.
 
Seit dem 16. März bestand in Hessen ein grundsätzliches Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen. Ausnahmen bestanden für Angehörige bestimmter Funktionsberufe, aber auch berufstätige Alleinerziehende sowie aus Gründen des Kindeswohls. Es wurden familiäre Betreuungsgemeinschaften zugelassen und seit dem 25. Mai die Betreuung in der Kindertagespflege wieder umfänglich ermöglicht. Seit dem 2. Juni besteht in den Kindertageseinrichtungen der „eingeschränkte Regelbetrieb“. 
 
„Ab dem 6. Juli stehen die Kitas grundsätzlich wieder allen Kindern offen, soweit genug Personal verfügbar ist und es das lokale Infektionsgeschehen zulässt. Wir begrüßen, dass die zunehmend strittigen Regelungen zu Notbetreuung und Betretungsverbot in wenigen Wochen auslaufen. Das ist der richtige Weg," sagte Dr. Thomas Stöhr, der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. „Die Städte im Hessischen Städtetag bewerten die ab 6. Juli 2020 angedachte Außerkraftsetzung der Corona-Beschränkungen in Tageseinrichtungen für Kinder positiv. Diese entspricht ebenso der Zielrichtung der 

Jugenddezernate des Hessischen Städtetages wie die zuvor ergangene Verordnung. Wir konnten aufgrund der bisherigen Regelungen vor Ort schrittweise schon in den Regelbetrieb übergehen“, so Präsident Christian Geselle, Oberbürgermeister von Kassel. „Während der Ferien werden viele Gebietskörperschaften Ferienbetreuungen und Ferienspiele anbieten. Spätestens zum Start des Kindergartenjahres sind wir dann - lässt dies die medizinische und virologische Lage zu - perspektivisch wieder im Normalbetrieb, auf den sich Kinder, Tageseinrichtungen sowie Eltern freuen.“ Auch der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Bernd Woide (Landkreis Fulda), steht hinter den neuen Regelungen: „Wir begrüßen, dass das aktuell niedrige Infektionsgeschehen in Hessen es zulässt, nun einen weiteren großen Schritt in Richtung Regelbetrieb bei der Kinderbetreuung zu gehen. Damit geben wir Eltern und Kindern für die kommenden Wochen eine gute Perspektive. Wichtig ist aber auch, dass wir weiterhin mit geeigneten Hygienemaßnahmen den Gesundheitsschutz in den Betreuungseinrichtungen großschreiben."  
 
In den hessischen Kitas gelten ab dem 6. Juli folgende Regelungen:
 
• Eltern können ihre Kinder wieder im gewohnten Umfang betreuen lassen. Die zuständigen Kommunen und Träger müssen gemeinsam sicherstellen, dass dieser Betreuungsanspruch erfüllt wird. Um pandemiebedingte Engpässe beim Betreuungspersonal abzufedern, kann der geltende Fachkraftschlüssel nach Beratung durch die Jugendämter vorübergehend gelockert werden.  • Für Kinder mit Krankheitssymptomen und Kinder, die Kontakt mit infizierten Personen hatten, besteht weiterhin ein Betretungsverbot. • Es gelten weiterhin die erforderlichen Hygienevorgaben.
 
Für die hessischen Schwimmbäder wurden folgende Lockerungen beschlossen: 
 
• Ab Montag, dem 15. Juni 2020, können Schwimmbäder, Badeanstalten an Gewässern und ähnliche Einrichtungen in Hessen unter Beachtung der vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Sie dürfen nur betrieben werden, wenn sie ein anlagenbezogenes Infektionsschutz- und Zugangskonzept vorlegen.  

• Der Besuch muss grundsätzlich und unter Einhaltung der 1,5 MeterAbstandsregelung möglich sein. Es gilt eine Fünf-Quadratmeter-Regelung: Grundsätzlich darf sich im Schwimmbecken wie auch außerhalb des Beckens, etwa auf der Liegewiese, nur eine Person pro 5 qm aufhalten. In Schwimmbädern, die beispielsweise über eine Fläche von rund 1.000 Quadratmetern verfügen, darf maximal 200 Gästen Einlass gewährt werden. • Der Zutritt zur Badeanstalt soll unter Vermeidung von Warteschlangen ermöglicht werden. Einzelumkleiden, Wechselspinde und Schließfächer sowie sanitäre Anlagen dürfen unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts genutzt werden, für Sammelumkleiden gilt zudem eine Begrenzung der Personenzahl (höchstens eine Person pro 5 qm).  • Auch Saunen und Saunabereiche dürfen ab Montag, den 15. Juni 2020, wieder geöffnet werden. Für diese Bereiche muss ebenso ein anlagenbezogenes Hygienekonzept eingehalten werden. Die Fünf-Quadratmeter-Regelung sowie die weiteren Bestimmungen orientieren sich an den Schwimmbad-Vorgaben.
 
„Aufgrund des niedrigen Infektionsgeschehens können unsere Frei- und Hallenbäder ab der kommenden Woche unter Beachtung der Fünf-Quadratmeter-Regelung wieder für alle Bürgerinnen und Bürger öffnen. Viele Frei- und Hallenbäder in Hessen sind seit Wochen im Standby-Modus und haben bereits individuelle Hygiene- und Abstandskonzepte erarbeitet, so dass die Öffnung ohne Vorlaufzeit möglich sein wird. Allen Besucherinnen und Besuchern wünschen wir viel Freude, auch wenn der Besuch unserer Badeanstalten in diesem Sommer nicht das unbeschwerte Vergnügen sein wird, wie wir es kennen“, so Innen- und Sportminister Peter Beuth.
 
Für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Sport gilt Folgendes:
 
• Ab dem 11. Juni werden auch die für den Sport geltenden Regelungen an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen angeglichen. Demnach darf Kontaktsport unter Beachtung der Hygieneregeln mit bis zu zehn Personen durchgeführt werden.  • Auch das bestehende Verbot des Wettkampfbetriebes im Amateurbereich wird für viele Sportarten aufgehoben. Die den Sportarten zugehörigen Sportfachverbände entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit über die Wiederaufnahme des Wettkampfsports, sofern dieser unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen möglich ist. • Somit kann Training und Wettbewerb unter Einhaltung von Hygieneregeln in Sportarten mit eingeschränkter Teilnehmerzahl beispielsweise im Tennis, Basketball, Tischtennis, Reiten und vielen weiteren Sportarten wiederaufgenommen werden. • Auch die Umkleidekabinen und Duschen sowie Saunen dürfen wieder genutzt werden. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Schwimmbädern (Fünf-Quadratmeter-Regelung). 

„Das ist ein großer Schritt für den Neubeginn des Sports in Hessen. Ab morgen dürfen bis zu zehn Personen gemeinsam wieder Kontaktsport ohne Mindestabstand ausüben. Körperbetonte Zweikämpfe sind damit wieder möglich. Dennoch gilt es, mit der neuen Situation verantwortungsvoll umzugehen und Hygiene- und Infektionsschutzstandards weiterhin zu beherzigen. Nicht notwendige Handshakes oder Umarmungen sollten zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin unterbleiben. Das sollte in Corona-Zeiten eine Selbstverständlichkeit bleiben“, so Peter Beuth.
 
Weitere Anpassungen:
 
• Künftig ist in Hessen auch in Bahnhöfen sowie auf Flughäfen ein Mund-NasenSchutz zu tragen. „In Bussen, Bahnen, Taxen, Schiffen und Verkehrsflugzeugen des öffentlichen Personenverkehrs war die Mund-Nasen-Bedeckung auch bisher schon vorgeschrieben", informierte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Da der Verkehr wieder zunimmt, ist es folgerichtig, auch die zugehörigen öffentlichen Gebäude einzubeziehen. Denn wo Menschen in Bewegung sind und es mitunter eilig haben, lässt sich der Mindestabstand nicht immer einhalten. Ein Mund-NasenSchutz senkt das Infektionsrisiko.“ • Bei Gottesdiensten, Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten muss der Veranstalter künftig die Daten der Teilnehmenden erfassen, um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen. 

Alle Regelungen gelten bis zum 16. August 2020.
 
Alle Verordnungen zum Corona-Virus und die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung finden Sie unter www.corona.hessen.de.

 

 

 

Senioren-Union der CDU

Konrad-Adenauer-Haus

Klingelhöferstraße 8

10785 Berlin

Telefon (030) 220 70-445

Telefax (030) 220 70-449

E-Mail: seniorenunion@cdu.de

www.senioren-union.de

 

Pressemitteilung

 

 

Senioren-Union fordert strengeres Vorgehen gegen Leichtsinn und Provokation in der Corona-Pandemie

 
„Die bundesweit verbreiteten Bilder von Bootsdemonstrationen auf dem Landwehrkanal und ausgelassenen Feiern entlang dessen Ufern sind in Zeiten der aktuellen Corona-Krise ein Zeichen für Leichtsinn und Rücksichtslosigkeit“, kritisiert der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Prof. Dr. Otto Wulff, das Verhalten von rd. 1.500 Teilnehmern in Berlin.
 
Die Berliner Senatsverwaltung müsse sich fragen lassen, warum solche „Versammlungen“ überhaupt genehmigt werden und welche Konsequenzen aus den eklatanten Verstößen gegen Hygiene- und Abstandsgebote gezogen werden.
 
„Wer so provokant und demonstrativ geltende Auflagen verletzt, sich und vor allem andere in Ansteckungsgefahr bringt, dem ist offensichtlich nur mit z.B. fühlbaren Geldbußen beizukommen“, so der Chef der CDU-Seniorenvereinigung und fordert bessere Kontrollen durch kommunale Ordnungskräfte. 
 
„Wenn Gesundheitsminister Jens Spahn ‚die Bilder vom Pfingstsonntag nicht gefallen‘ haben, dann hat er das noch sehr freundlich umschrieben. Wir Seniorinnen und Senioren bestärken und ermutigen ihn jedenfalls, den klaren Weg zur Bekämpfung der CoronaPandemie weiterzugehen“, sagt Wulff.
 
 
 
Berlin, 4. Juni 2020

 

Senioren-Union der CDU

Konrad-Adenauer-Haus

Klingelhöferstraße 8

10785 Berlin

Telefon (030) 220 70-445

Telefax (030) 220 70-449

E-Mail: seniorenunion@cdu.de

www.senioren-union.de

 
 
Pressemitteilung

 

 

Senioren-Union der CDU begrüßt Lockerungen und fordert mehr Schutzvorkehrungen in Alten- und Pflegeheimen

 
Der Bundesvorstand der Senioren-Union der CDU begrüßt nachdrücklich die von Bund und Ländern aktuell beschlossene Lockerung von Beschränkungen aufgrund der Corona-Krise. Allerdings sei man mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel einig, die vor zu schnellen und weitgehenden Schritten warnt und außerdem größte Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen anmahnt. 
 
Die Senioren-Union hält es auch für richtig, dass Einschränkungen dann wieder angeordnet werden, wenn in Landkreisen die Zahl der Neuinfektionen auf mehr als 50 je 100.000 Einwohner ansteigt. „Lieber wäre uns freilich eine Messzahl von 35 gewesen, wie diese auch von der Bundeskanzlerin angedacht war“, sagt Prof. Dr. Otto Wulff, Bundesvorsitzender der CDU-Senioren anlässlich einer Telefonkonferenz der Vereinigung in Berlin und betont weiter, „dass länderspezifische Regeln keineswegs hinderlich sein müssen, wenn es um bestmögliche Vorkehrungen zum Schutz vor Weiterverbreitung des Corona-Virus geht.“ 
 
Beim Schutz der Bevölkerung vor der Ansteckungsgefahr dürfe es keine Unterscheidung aufgrund des Lebensalters geben. Das Postulat gem. Art 1 Grundgesetz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ gelte altersunabhängig für Jung und Alt. Deswegen gilt die Sorge der Senioren auch der Situation in Alten- und Pflegeheimen. Selbst wenn die ältere Generation zur größten durch Covid-19 gefährdeten Risikogruppe gehören, dürfe man Ältere nicht dauerhaft einsperren. Depressionen, Essstörungen und posttraumatische Belastungen wären zwangsläufige Folge. Die oft alleinstehenden Bewohner leiden unter der Isolation und dem fehlenden Kontakt zu Kindern, Enkeln und Urenkeln. Dieser könne durch Telefonanrufe oder Bildtelefonie nicht oder nur unzureichend ersetzt werden. Vorsichtige Schritte zu einem Ausweg aus Besuchsverboten und Kontaktsperren helfen sowohl den leidenden Heimbewohnern als auch den oft verzweifelten Angehörigen. 
 
Bis zu umfassenderen Lockerungen der Kontaktsperren müssten in den Heimen Vorkehrungen getroffen werden, die einerseits Besuchermöglichen, andererseits zum Schutz vor weiteren Infektionen beitragen. Dazu verlangt die Senioren-Union u.a. vermehrte Viren-Tests für Mitarbeiter und Bewohner, die Einrichtung von speziellen Besuchszimmern ggf. mit Trennwänden, Schutzanzüge, Mund- und Nasenschutz sowie
Seite 2 von 2
Desinfektionsmittel für Besucher und Kontaktpersonen. Ziel müsse sein, eine verantwortungsbewusste Balance zwischen Schutzmaßnahmen, individueller Selbstbestimmung und emotionaler Zuwendung in Form persönlicher Kontakte zu finden.
 
Gleichzeitig fordert die Senioren-Union ein konsequentes und strenges Vorgehen gegen solche Personen, die sich teils mit provokanten Aktionen bewusst über Kontaktbeschränkungen hinwegsetzen und so sich und andere Menschen leichtsinnig gefährden. 
 
Auch müsse man mit Nachdruck der Verbreitung verworrener Parolen und absonderlicher Theorien mit abstrusen Inhalten entgegentreten, die Verbreitung von Unsicherheit, Angst und Panik in der Bevölkerung zum Ziel haben.
 
 
 
Berlin, 13. Mai 2020

 

Senioren-Union der CDU

Konrad-Adenauer-Haus

Klingelhöferstraße 8

10785 Berlin

Telefon (030) 220 70-445

Telefax (030) 220 70-449

E-Mail: seniorenunion@cdu.de www.senioren-union.de


 
Pressemitteilung zum Europäischen Tag der Solidarität zwischen den Generationen

 
Senioren-Union: Zusammenarbeit und Solidarität mit Augenmaß in der größten Herausforderung der Europäischen Union 

 
Mit Blick auf den 29. April als Europäischen Tag der Solidarität zwischen den Generationen erwartet die Senioren-Union der CDU seitens der EU solidarische Maßnahmen, die in Größe und Wirkung den Herausforderungen der Corona-Epidemie angemessen sind. 
 
Prof. Dr. Otto Wulff, Bundesvorsitzender der Senioren-Union, begrüßt die nach langen und schwierigen Diskussionen gefundenen europäischen Lösungen als notwendiges Zeichen der Solidarität, wie sie die europäischen Bürger erwarten. „Auch wenn nicht alle Forderungen - vor allem seitens der Südländer - in Erfüllung gegangen sind, zeigen doch die getroffenen Entscheidungen, dass auch ohne milliardenschwere Umverteilungsinstrumente wie CoronaBonds, ohne Vergemeinschaftung von Schulden, betroffenen Nachbarländern schnelle und wirksame Hilfen zukommen können.“
 
Die jetzige schwere Krise jedoch dürfe kein Vorwand sein, die Dämme der in den europäischen Verträgen zu Recht getroffenen Vereinbarungen zum Ausschluss einer Gemeinschaftshaftung einzureißen. 
 
Rolf Berend, der langjährige Europa-Abgeordnete und Landesvorsitzende der Thüringer Senioren-Union, hält einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen im Haushalt der EU für erforderlich, damit die europäische Wirtschaft gestärkt und den Folgen der Corona-Krise erfolgreich begegnet werden kann. „Derzeitige Streitigkeiten um eine Schuldenvergemeinschaftung lösen kein einziges aktuelles Problem, sondern vergiften lediglich die Debatte“, so Berend, der als Mitglied des Bundesvorstandes der CDU-Senioren auch dem Exekutivkomitee der Europäischen Senioren-Union (ESU) angehört.
 
Der Senioren-Union geht es bei aller Hilfe und Unterstützung nicht zuletzt um die Solidarität und den Zusammenhalt von Alt und Jung. Man dürfe die Auswirkungen und Belastungen auf die nachfolgenden Generationen nicht außer Acht lassen.
 
Berlin, 27. April 2020


Senioren-Union der CDU

Konrad-Adenauer-Haus

Klingelhöferstraße 8

10785 Berlin

Telefon (030) 220 70-445

Telefax (030) 220 70-449

E-Mail: seniorenunion@cdu.de

 www.senioren-union.de

 

Pressemitteilung

 

Senioren-Union steht in Corona-Krise „voll hinter Merkel“

 

Mit Nachdruck unterstützt die Senioren-Union der CDU die eindringliche Warnung von Bundeskanzlerin Angela Merkel vor einer zu frühen und zu weiten Lockerung der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie. 

Im Anschluss an eine Schaltkonferenz am Mittwoch stellt der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Prof. Dr. Otto Wulff, mit einstimmiger Unterstützung des geschäftsführenden Bundesvorstandes fest, dass die Senioren in der CDU „voll hinter Angela Merkel stehen“. Gleichzeitig fordert die Senioren-Union ein härteres Vorgehen gegen Bürger, die sich über die Kontaktbeschränkungen einfach hinwegsetzten und so sich und andere Menschen leichtfertig gefährdeten. 

„Wir Älteren halten uns schon zum Eigenschutz an die Auflagen. Wer aber andere bewusst in Gefahr bringt, muss dafür auch die Konsequenzen tragen“, sagte Wulff und befürchtet, dass eine vorschnelle Lockerung der Beschränkungen zu einer erneuten Infektionswelle führen könnte, die dann einen neuen „Shut-Down“ auslösen würde. 

„Die Kanzlerin und Gesundheitsminister Jens Spahn gehen einen vernünftigen Weg“, lobte Wulff den vorsichtigen Lockerungs-Kurs der Bundesregierung. „Dafür hat die Regierung den vollen Rückhalt der Senioren-Union. Wenn sich aber schon die erste Stufe von Erleichterungen als brüchig und nicht belastbar erweisen sollte, dann müssen weitere Schritte umso strenger überprüft werden.“

Berlin, 22. April 2020

Senioren-Union der CDU

Konrad-Adenauer-Haus

Klingelhöferstraße

8 10785 Berlin

Telefon (030) 220 70-445

Telefax (030) 220 70-449

E-Mail: seniorenunion@cdu.de www.senioren-union.de

 

Pressemitteilung


 
Wulff: Alte dürfen nicht für Wirtschaft geopfert werden


Als „menschenverachtenden Zynismus“ hat die Senioren-Union der CDU die Forderung des texanischen Vizegouverneurs Dan Patrick zurückgewiesen, ältere Bürger sollten in der Corona-Krise im Zweifel ihr Leben für die Wirtschaft opfern. 
 
„Wir müssen aufpassen, dass das Virus unsere Gesellschaft nicht spaltet und eine falsche Moral um sich greift“, sagte Wulff am Mittwoch in Berlin. Patrick hatte im US-Sender Fox News vor den wirtschaftlichen Folgen der Kontaktsperren in der Corona-Krise gewarnt. So dürfe man aus seiner Sicht nicht zulassen, dass die Bekämpfung des Virus schlimmere Folgen habe für die Enkelgeneration als das Virus selbst.
 
Patrick forderte eine offene Diskussion, ob die Ausgangssperren nicht zum Erhalt der Arbeitsplätze der Jüngeren aufgehoben werden, auch wenn dadurch das Leben vieler Senioren gefährdet sei.
 
Der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Prof. Otto Wulff, sprach von einem „unmenschlichen Vorschlag“, der einer solidarischen Gesellschaft nicht würdig sei. „Wer die ältere Generation aus wirtschaftlichen Interessen opfern will, zerstört das Fundament einer menschlichen Gesellschaft.“
 
 Berlin, 25. März 2020